Was wird aus der „Bernsteinklinik“?

Ein letztes großes Bauvorhaben im Zentrum des Ortes

Ehemalige „Bernsteinklinik“ in der Dünenstraße
Ehemalige „Bernsteinklinik“ in der Dünenstraße

Seit vielen Jahren steht das riesige Gebäude leer, es hat zwischenzeitlich auch mehrfach den Eigentümer gewechselt. Das Areal der ehemaligen „Bernsteinklinik“ in der Dünenstraße bewegt die Gemüter der Einwohnerinnen und Einwohner. Natürlich auch der gewählten kommunalpolitischen Verantwortungsträger in der Gemeindevertretung. Handelt es sich bei der Liegenschaft um eine der letzten Flächen in fast direkter Strandlage!
Viele Menschen fragen immer wieder: Was passiert dort? Was ist hier geplant? Welche Bauvorhaben sollen umgesetzt werden? Werden die großen Gebäude abgerissen oder in Teilen saniert?
Wir als Fraktion der BfB in der Gemeindevertretung wollen einen aktuellen Sachstand geben – damit unsere Binzer und Proraer Bürger informiert sind.
Eine kurze Erläuterung vorab:
„Normale“ Bebauungspläne umfassen immer einen größeren Teil des Gemeindegebiets über mehrere Straßen und Teilgebiete und werden aus dem gültigen Flächennutzungsplan der Gemeinde heraus aufgestellt und entwickelt.
Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Binz (2013) und im Bebauungsplan Nr. 7/8 „Neu-Binz“ aus dem Jahre 1999 sind diese Flächen als Sondernutzungsgebiet Tourismus und Hotel ausgewiesen. Demzufolge ist in diesem Gebiet die touristische Nutzung vorgeschrieben und ausdrücklich erwünscht. Es besteht also Baurecht für touristische Nutzung! Und es ist wie so vieles in Binz eine Altlast, mit der wir umgehen müssen!

Auszug Flächennutzungsplan Gemeinde Ostseebad Binz
Auszug Bebauungsplan Nr. 7/8 „Neu-Binz“ Gemeinde Ostseebad Binz

Das Areal der ehemaligen „Bernsteinklinik“ ist Bestandteil des Bebauungsplanes Nr. 7/8. Es existiert derzeit Baurecht (durch positiven Bauvorbescheid von Seiten des Landkreises) für einen riesigen Hotelkomplex mit rund 18.000 Quadratmetern touristischer Nutzung.
Von der Gemeindevertretung ist am 27. Juni 2021 in Vorverhandlungen mit dem Eigentümer und Investor die Aufstellung eines so genannten „Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes“ (vBP) unter dem Namen Nr. 25 „Dünenstraße 36“ aufgestellt und beschlossen worden.
Primäres Ziel dieses vorhabenbezogenen B-Planes Nr. 25 ist die Verringerung der Geschossigkeit sowie die Auflösung der ausschließlichen touristischen Nutzung und somit weniger Ferienbetten. Von ehemals geplanten ca. 18.000 bis 20.000 Quadratmetern möglicher touristischer Nutzfläche sind jetzt „nur noch“ knapp 10.000 Quadratmeter in der Planung enthalten.
So sollen jetzt in einer Drittellösung Flächen für Dauerwohnen, Hotelnutzung und Ferienwohnungen entstehen. Aktuell sind ca. 50 Wohnungen für Dauerwohnen, ca. 40 Ferienwohnungen sowie 100 Zimmer/Appartements für eine Hotelnutzung in den Planungen enthalten. Diese Planungen haben die Zustimmung der Gemeindevertretung erfahren, da die touristische Nutzung durch Ferienwohnungen und Hotel um rund 50 Prozent gesenkt werden kann (wie bereits erwähnt, besteht Baurecht für einen riesigen Hotelkomplex).

Wir sind als Gemeinde Binz leider nicht Grundstückseigentümer und Baurecht ist Baurecht!

Ehemalige „Bernsteinklinik“ in der Dünenstraße

Die heute zu sehenden Gebäude der ehemaligen „Bernsteinklinik“ werden komplett abgerissen und sollen durch sechs neue Gebäude unterschiedlicher Kubatur ersetzt werden. Zwei von ihnen orientieren sich an der Geschosshöhe des gegenüberliegenden Hotels „Rugard“. Die anderen vier Gebäude in Richtung Norden (also Hapimag) fallen von der Geschossigkeit her ab.

Zu der neuen Anlage soll eine Tiefgarage gehören, um den mit der künftigen Nutzung verbundenen Verkehr aufzunehmen.
Während der Verhandlungen zwischen Investor und Gemeinde ist es gelungen, eine rund 600 Quadratmeter große Fläche als Durchwegung von der Dünenstraße zur Proraer Straße für die öffentliche Nutzung zu sichern. Hier könnte nach Vorstellungen der Gemeinde ebenfalls eine Fläche mit Spielplatz als Treffpunkt für Gäste und Einheimische entstehen.

Städtebaulicher Entwurf vBP 25 : Quelle U.M.S Architekten Leipzig

Dieser „Vorhabenbezogene B-Plan“ geht jetzt in die sogenannte Offenlage. Das bedeutet, dass die Unterlagen für die Dauer von vier Wochen öffentlich in der Gemeindeverwaltung ausgelegt werden. Damit erhalten Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich über die festgelegten Planungen zu informieren und ihre Anmerkungen, Kritiken und Hinweise zum Verfahren einzubringen. Die Bürgerbeteiligung ist ein gesetzlich festgelegter Verfahrensschritt: Die Offenlage beginnt voraussichtlich nach dem Gremienlauf im Juli / August 2023.

Wir halten Euch weiter auf dem Laufenden! Eure BfB

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