Binz, d. 20.02.2021
Auf dem Gelände an der Dollahner Strasse in Höhe Dünenpark werden derzeit Baumfällarbeiten durchgeführt. Grund dafür ist ein im Jahr 2015 durch die alte Gemeindevertretung beschlossenes Projekt zum Bau von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie eines „Museumsdorfes“.
Nachdem zwischendurch im Jahr 2019 ein geplantes PPP-Projekt scheiterte, kommt es nun zur Umsetzung des ursprünglichen genehmigten Projektes. Es gibt einen rechtskräftigen Bebauungsplan Nr.9A.
Durch die verantwortliche Investorengruppe wurde folgende Informationen zu dem Projekt zur Verfügung gestellt:
„Investorengruppe beginnt neues Bauprojekt in Binz
Auf einem Gelände zwischen der L29 und dem Dünenpark Binz beginnt die Umsetzung eines Konzepts für eine Kultur- und Erlebnisstätte mit integrierter Gastronomie und Verkauf. Das unter der Bezeichnung „Museumsscheune“ bekannt gewordene Projekt beinhaltet auch den Bau eines Gebäudes für Personalwohnungen sowie ein Wohngebiet mit Ein- und Zweifamilienhäusern.
Die Maßnahme geht mit einem flächigen Baumverlust einher, für den die Investorengruppe bereits eine Zahlung in die Sammelkompensationsmaßnahme Ökokonto Prosnitz geleistet hat. Das Ökokonto Prosnitz ist eine im Kompensationsflächenkataster des Landes M-V geführte anerkannte Sammelkompensationmaßnahme, welche auf Maßnahmen zur Mehrung und Verbesserung der Waldstruktur orientiert ist. Die Baumfällungen werden nach Angaben der Investorengruppe am 19.02.2021 beginnen. Nach Errichtung der Gebäude ist außerdem geplant, einen neuen Baumbestand auf dem Grundstück anzupflanzen.
Die rechtliche Grundlage für die Umsetzung des Vorhabens wurde bereits 2015 mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9A „Fischräuchereimuseum/Museumsdorf“ geschaffen.
Sehr geehrte Damen und Herren, leider informieren Sie nicht darüber das der von Ihnen genannte B-Plan 9a 1. Änd. ungültig ist.
Der von der Gemeindevertretung beschlossene B-Plan 9/MZO 3. Änd. überplant Flächen des 9a und macht diesen somit ungültig. Somit muss neu geplant werden. Dies wurde vor 2 Jahren mit dem Aufstellungsbeschluss zu 2. Änderung des B-Plan 9 a und der im April abgelaufenen Veränderungssperre begonnen. Die in der 1. Änd. B-Plan 9a geplanten Ideen macht das im B-Plan 9 /MZO geplante Parkhaus unmöglich. Oder glauben Sie das ein Wohnhaus (Mitarbeiterwohnen) in 20 – 30 Meter Entfernung zu einem Parkhaus genehmigungsfähig ist.
Hier wird mit äußerst trickreichem Verwaltungshandeln eine Tatsache geschaffen über die Sie entschieden haben.
Mit freundlichen Grüßen
Eike Diller