Nachlese zur Gemeindevertretersitzung v. 12.04.2018 – Teil 1

Nachlese zur Gemeindevertretersitzung vom 12.4.2018  von Frau Dr. und Herrn D.  Tomschin (Gemeindevertreter)

Die Grenze ist überschritten von Seiten des Bürgermeisters Karsten Schneider gegenüber zwei Gemeindevertretern in der Öffentlichkeit im Rahmen der letzten Gemeindevertretersitzung!

Der Bürgermeister projizierte die Aufforderung  der unteren Rechtsaufsichtsbehörde zur Prüfung  des unten genannten Beschlusses an die Wand. Der Bürgermeister formulierte: „ Zwei Gemeindevertreter „  hätten ihn in eine unmögliche Situation gebracht, obwohl diese  auch für diesen Beschluss  gestimmt hätten. Er hätte von der Rechtsaufsicht eine Aufforderung erhalten, sich zu äußern.

Wir möchte Ihnen nunmehr den Sachverhalt genau erklären, worum es uns ging, denn die angegriffenen Gemeindevertreter in der Sitzung waren wir Frau Dr. und D. Tomschin ( Herr Tomschin hatte sich  nach der verbalen Attacke sofort gegenüber den Bürgern im Saal erklärt).

Sachverhalt:

Beschluss zur kostenfreien Nutzung der Sporthallen, des Stadions und des Kunstrasenplatzes für die Binzer Vereine und für Sportgruppen (nicht kommerziell)

Der Bürgermeister emotionsgeladen: „ Wenn es der Gemeinde  gut geht, kann man so eine tolle Aktion machen wohlwissend, dass es die Satzung eigentlich nicht hergibt!“  Er würde die Beschlüsse nicht aufheben, dazu sei er für 2017 und 2018 nicht bereit!  Wenn der Haushalt ausgeglichen sei, könne so entschieden werden! „Kommunale Selbstbestimmung ist verankert im Artikel 28 Abs. 2 des Grundgesetzes!“……

Auf der öffentlichen Gemeindevertretersitzung am 14.12.2017 wurde der Beschluss zur kostenfreien Nutzung der Sporthallen, des Stadions und des Kunstrasenplatzes für die Binzer Vereine und für Sportgruppen (nicht kommerziell) gefasst. Es gibt drei Satzungen, die die Kosten für Hallen- und Stadionnutzungen festlegen. Nach dem Beschluss vom 14.12.2017 hätte diese Satzungen geändert werden müssen.

Sporthallensatzung

Stadionsatzung

Kunsstoffrasengebührensatzung

Der kostenfreien Nutzung dieser Anlagen und damit der Förderung unserer Binzer Vereine  stehen wir positiv gegenüber, befürworteten diesen Teil des Beschlusses und möchten  damit ortseigene Vereine unterstützen und fördern.

Der Beschluss beinhaltet jedoch weiter, dass auch „Sportgruppen“ die gleiche kostenfreie Nutzung dieser Anlagen erhalten. In der vorgelegten Beschlussvorlage wurde jedoch der Begriff „Sportgruppe“ nicht genau definiert.

Fragen zum Begriff „Sportgruppen“ wurden bereits in der Sitzung geäußert. Ab wann ist es eine Sportgruppe? Wie lange muss diese Sportgruppe bestehen? Wann wurde sie gegründet? Diese Fragen konnten jedoch in der Sitzung nicht beantwortet werden.

Aus diesem Grunde wandten wir uns schriftlich an die Gemeindevertretervorsteherin Frau Reetz und an den Bürgermeister Karsten Schneider mit der Bitte, den gefassten Beschluss in Bezug auf die „Sportgruppen“ nochmals rechtlich zu prüfen und zu überdenken.

Eine entsprechende Antwort, weder durch die Gemeindevertretervorsteherin, noch durch den Bürgermeister gab es  auf unser Schreiben nicht. Auch aus der Verwaltung gab es hierzu keine Reaktion.

Aus Unverständnis und auf Grund der besonderen Haftungsbedeutung wandten wir uns an den Landkreis Vorpommern-Rügen, Rechts- und Kommunalaufsicht, mit der Bitte diesen Beschluss auf rechtliche Zulässigkeit zu prüfen.

Als Gemeindevertreter sind wir verpflichtet, gegen mögliche rechtswidrige Beschlüsse vorzugehen.

Durch den Landkreis Vorpommern-Rügen wurde mitgeteilt, dass der o. g. Beschluss rechtswidrig gefasst wurde. Der Bürgermeister wurde aufgefordert diesen Beschluss aufzuheben. Begründet wurde die Rechtswidrigkeit und die Aufhebung des Beschlusses zum Einen wegen der Unbestimmtheit des Begriffs „Sportgruppe“ und zum Anderen, dass bei einer kostenfreien Nutzung durch die Binzer Vereine eine entsprechende, dahingehende Satzungsänderung notwendig ist. Um  den rechtswidrigen Zustand zu heilen, hätte der Bürgermeister bereits auf der Gemeindevertretersitzung am  12.4.2018  eine Satzungsänderung einbringen können.

Entsprechend der Kommentierung der Kommunalverfassung und des Bürgerlichen Gesetzbuches besteht durch das Nichthandeln  des Bürgermeisters ein Haftungsrisiko für die Gemeinde Ostseebad Binz, da hier eine rechtsverletzende Entscheidung in der Gemeindevertretung getroffen wurde.  Inwieweit durch das Nichthandeln des Bürgermeisters  gegen beamtenrechtliche Vorschriften verstoßen wurde, bleibt abzuwarten.

Frau Dr. und Herrn D.  Tomschin (Gemeindevertreter)

 

Ergänzung v. 20.04.2018:

„Nichts anderes wollten wir!“

Ostsee-Zeitung v. 20.04.2018

Nichts anderes wollten wir! Die Änderung der Satzung bzw. die Bereitschaft dazu von Seiten des Bürgermeisters hätte diese Situation verhindern können!

Frau Dr. und Herrn D.  Tomschin (Gemeindevertreter)