Elektrobahnen ade?

Alles schon beschlossene Sache?!

Erst wurde kontrovers in der Gemeindevertretersitzung am 12.04.2018 über Elektromobilität diskutiert. Schon eine Woche später ist die “Katze aus dem Sack“! Alles schon längst beschlossen….?!

In diesem Fall ist die Katze aber ein Dieselbus des VVR, der zusätzlich zu bereits fahrenden Elektrobahnen im Naturschutzgebiet Granitz zum Jagdschloss fahren soll (Wendeschleife am Jagdschloss wird dafür extra vergrößert). Außerdem auch Dieselbusse durch den historische Ortskern von Binz an den Straßencafés vorbei…Wollen wir das wirklich? NEIN!

Ostsee-Zeitung v. 20.04.2018

Und wie passt das zum ökologischen Fußabdruck?

Nachlese zur Gemeindevertretersitzung v. 12.04.2018 – Teil 1

Nachlese zur Gemeindevertretersitzung vom 12.4.2018  von Frau Dr. und Herrn D.  Tomschin (Gemeindevertreter)

Die Grenze ist überschritten von Seiten des Bürgermeisters Karsten Schneider gegenüber zwei Gemeindevertretern in der Öffentlichkeit im Rahmen der letzten Gemeindevertretersitzung!

Der Bürgermeister projizierte die Aufforderung  der unteren Rechtsaufsichtsbehörde zur Prüfung  des unten genannten Beschlusses an die Wand. Der Bürgermeister formulierte: „ Zwei Gemeindevertreter „  hätten ihn in eine unmögliche Situation gebracht, obwohl diese  auch für diesen Beschluss  gestimmt hätten. Er hätte von der Rechtsaufsicht eine Aufforderung erhalten, sich zu äußern.

Wir möchte Ihnen nunmehr den Sachverhalt genau erklären, worum es uns ging, denn die angegriffenen Gemeindevertreter in der Sitzung waren wir Frau Dr. und D. Tomschin ( Herr Tomschin hatte sich  nach der verbalen Attacke sofort gegenüber den Bürgern im Saal erklärt).

Sachverhalt:

Beschluss zur kostenfreien Nutzung der Sporthallen, des Stadions und des Kunstrasenplatzes für die Binzer Vereine und für Sportgruppen (nicht kommerziell)

Der Bürgermeister emotionsgeladen: „ Wenn es der Gemeinde  gut geht, kann man so eine tolle Aktion machen wohlwissend, dass es die Satzung eigentlich nicht hergibt!“  Er würde die Beschlüsse nicht aufheben, dazu sei er für 2017 und 2018 nicht bereit!  Wenn der Haushalt ausgeglichen sei, könne so entschieden werden! „Kommunale Selbstbestimmung ist verankert im Artikel 28 Abs. 2 des Grundgesetzes!“……

Auf der öffentlichen Gemeindevertretersitzung am 14.12.2017 wurde der Beschluss zur kostenfreien Nutzung der Sporthallen, des Stadions und des Kunstrasenplatzes für die Binzer Vereine und für Sportgruppen (nicht kommerziell) gefasst. Es gibt drei Satzungen, die die Kosten für Hallen- und Stadionnutzungen festlegen. Nach dem Beschluss vom 14.12.2017 hätte diese Satzungen geändert werden müssen.

Sporthallensatzung

Stadionsatzung

Kunsstoffrasengebührensatzung

Der kostenfreien Nutzung dieser Anlagen und damit der Förderung unserer Binzer Vereine  stehen wir positiv gegenüber, befürworteten diesen Teil des Beschlusses und möchten  damit ortseigene Vereine unterstützen und fördern.

Der Beschluss beinhaltet jedoch weiter, dass auch „Sportgruppen“ die gleiche kostenfreie Nutzung dieser Anlagen erhalten. In der vorgelegten Beschlussvorlage wurde jedoch der Begriff „Sportgruppe“ nicht genau definiert.

Fragen zum Begriff „Sportgruppen“ wurden bereits in der Sitzung geäußert. Ab wann ist es eine Sportgruppe? Wie lange muss diese Sportgruppe bestehen? Wann wurde sie gegründet? Diese Fragen konnten jedoch in der Sitzung nicht beantwortet werden.

Aus diesem Grunde wandten wir uns schriftlich an die Gemeindevertretervorsteherin Frau Reetz und an den Bürgermeister Karsten Schneider mit der Bitte, den gefassten Beschluss in Bezug auf die „Sportgruppen“ nochmals rechtlich zu prüfen und zu überdenken.

Eine entsprechende Antwort, weder durch die Gemeindevertretervorsteherin, noch durch den Bürgermeister gab es  auf unser Schreiben nicht. Auch aus der Verwaltung gab es hierzu keine Reaktion.

Aus Unverständnis und auf Grund der besonderen Haftungsbedeutung wandten wir uns an den Landkreis Vorpommern-Rügen, Rechts- und Kommunalaufsicht, mit der Bitte diesen Beschluss auf rechtliche Zulässigkeit zu prüfen.

Als Gemeindevertreter sind wir verpflichtet, gegen mögliche rechtswidrige Beschlüsse vorzugehen.

Durch den Landkreis Vorpommern-Rügen wurde mitgeteilt, dass der o. g. Beschluss rechtswidrig gefasst wurde. Der Bürgermeister wurde aufgefordert diesen Beschluss aufzuheben. Begründet wurde die Rechtswidrigkeit und die Aufhebung des Beschlusses zum Einen wegen der Unbestimmtheit des Begriffs „Sportgruppe“ und zum Anderen, dass bei einer kostenfreien Nutzung durch die Binzer Vereine eine entsprechende, dahingehende Satzungsänderung notwendig ist. Um  den rechtswidrigen Zustand zu heilen, hätte der Bürgermeister bereits auf der Gemeindevertretersitzung am  12.4.2018  eine Satzungsänderung einbringen können.

Entsprechend der Kommentierung der Kommunalverfassung und des Bürgerlichen Gesetzbuches besteht durch das Nichthandeln  des Bürgermeisters ein Haftungsrisiko für die Gemeinde Ostseebad Binz, da hier eine rechtsverletzende Entscheidung in der Gemeindevertretung getroffen wurde.  Inwieweit durch das Nichthandeln des Bürgermeisters  gegen beamtenrechtliche Vorschriften verstoßen wurde, bleibt abzuwarten.

Frau Dr. und Herrn D.  Tomschin (Gemeindevertreter)

 

Ergänzung v. 20.04.2018:

„Nichts anderes wollten wir!“

Ostsee-Zeitung v. 20.04.2018

Nichts anderes wollten wir! Die Änderung der Satzung bzw. die Bereitschaft dazu von Seiten des Bürgermeisters hätte diese Situation verhindern können!

Frau Dr. und Herrn D.  Tomschin (Gemeindevertreter)

4. Bürgergesprächsrunde 18.04.

Am Mittwoch, d. 18.04.2018, laden wir um 17.00 Uhr in das „Arkona Strandhotel“ (Strandpromenade 59)- interessierte Bürger unseres Ortes zu einer Informationsveranstaltung und anschliessender Gesprächsrunde ein.

OZ_17.04.2017
Ostsee-Zeitung v. 17.04.2017

Mit Uwe Müller bewirbt sich neben dem amtierenden Bürgermeister Karsten Schneider ein zweiter Kandidat für das Amt des Bürgermeisters.

Im Rahmen des 4. Bürgergespräches unserer Zählgemeinschaft besteht die Möglichkeit, gezielt Fragen an Herrn Uwe Müller und die anwesenden Gemeindevertreter zu stellen.

Uns würde es freuen, viele Anwohner zu dieser interessanten Veranstaltung begrüssen zu dürfen!

Auch weiterhin betrachten wir es als unsere Aufgabe, kurze Wege zu schaffen um interessierte Einwohner über aktuelle Entwicklungen in der Gemeinde zu informieren. Es werden einige Gemeindevertreter und Ausschussmitglieder unserer Zählgemeinschaft anwesend sein.

„Rügen- Rette Deine Insel!“

Am Sonntag, den 25. März 2018, haben sich Rüganer aus allen Teilen der Insel spontan zu 7.00 Uhr auf dem Königsstuhl, dem Wahrzeichen Rügens, getroffen, um eine Botschaft in die Welt zu senden: „Rügen – Rette Deine Insel!“ Auch wir reisten im Morgengrauen an, um unsere Unterstützung zu symbolisieren!

Es war traumhaftes Wetter. Die Natur ist einzigartig! Sie gilt es zu bewahren!

Es trafen sich Rüganer aus Lohme, Sassnitz, Sagard, Binz, Putbus und vielen anderen Orten, um auf dem Wahrzeichen der Insel ein entsprechendes Transparent zu entrollen.

Das dieses Anliegen Gehör findet, ist nicht unverständlich, denn alleine die Diskussion um den Erhalt des Abstiegs am Königsstuhl, die Verhinderung einer Überbauung des Wahrzeichens der Insel mit einer sogenannten „Schwebebrücke“ die an einem etwa 40 Meter hohen Pylon aufgehängt werden soll oder die massiven inselweiten Abholzungen von Bäumen sorgen derzeit bei Einheimische und Touristen für Unmut.

Grund genug für uns Unterstützung zu zeigen!

Die Planungen für die geplante Aussichtsplattform begannen bereits im Jahr 2011! Die Kosten sollen sich nach ersten Schätzungen auf ca. 7 Mio Euro belaufen! Die Frage lautet: Wer brauch so etwas mitten im Nationalpark?

Von Lohme, wo sich auch Bürger zusammentaten, um Unterschriften für den Erhalt des Abstiegs am Königsstuhl zu kämpfen, geht auch bereits am nächsten Ostersamstag, den 31. März 2018 eine weitere Aktion aus. Um 14.00 Uhr soll an der Buswendeschleife vom Nationalpark-Zentrum Jasmund eine entsprechende Protestkundgebung stattfinden.

 

Grüße von der ITB aus Berlin

In Berlin findet vom 6. bis 10. März die Internationale Tourismus-Börse statt. Diese ist die Leitmesse der weltweiten Tourismusbranche.

Hier präsentiert sich unser Bundesland Mecklenburg-Vorpommern als offizielles Partnerland für das Jahr 2018. Grund genug für uns, sich vorab bei einigen Fachvorträgen umzuhören.

Ein vielbeachtetes Event ist dabei jedes Jahr die Vorstellung des Sparkassen- Tourismus- Barometers Ostdeutschlands im Rahmen des Tourismusforums

In unserem Bundesland mussten wir 2017 entgegen dem Trend in Ostdeutschland leider rückläufige Übernachtungszahlen hinnehmen…

Der Markt und das Buchungsverhalten ändern sich…

Eine grobe Zusammenfassung des Tourismusforums gibt es hier:

Den gesamten Vortrag können Sie hier einsehen.

 

 

 

 

Nachlese Gemeindevertretersitzung v. 01.03.2018

Nachlese zur Gemeindevertretersitzung vom 01.03.2018:

Es gab allein im öffentlichen Teil 31 Tagesordnungspunkte. Die meisten davon beschäftigten sich mit dem Baurecht bzw. Bebauungs- oder Flächennutzungsplänen.

Nach dem Bericht des Bürgermeisters ging es nach einer kurzen Einwohnerfrage gleich weiter mit TOP 8 – Neubesetzung einer freigewordenen Wahlstelle durch einen sachkundigen Einwohner.

Nachfolgend möchten wir uns hier zum TOP 9 äußern: Darin wurde durch den Gemeindevertreter Dietrich Tomschin (Zählgemeinschaft Bürger für Binz) folgender Antrag gestellt:

Hiermit stelle ich den Antrag zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Ostseebad Binz wie folgt:

§5 Abs. 8 Aufgabenverteilung / Hauptausschuss: “…Die Sitzungen des Hauptausschusses sind öffentlich…“

Der Antrag zur Beschlussvorlage wurde wie folgt begründet (auszugsweise):

„…dass unsere Bürger bzw. Einwohner das Recht haben, an diesen Sitzungen teilzunehmen, um somit ihrem Informationsbedürfnis zu genügen.“

„Viele unserer Bürger haben das Gefühl, Politik sei nicht mehr auf der Höhe der Zeit. Wir müssen den Menschen, die wir vertreten dürfen, das Vertrauen geben, dass ihre Probleme durch die Gemeindevertretung oder auch Hauptausschuss verhandelt werden. Die Einwohner können so den Abgeordneten besser folgen und anschliessend getroffene Entscheidungen nachvollziehen. Einige Entscheidungen werden durch die Gemeindevertretung u.a. in den Hauptausschuss verwiesen. Dann besteht keine Transparenz mehr.“

„Transparenz und das offene Gespräch sind die wichtigsten Säulen von Glauwürdigkeit (§29 Abs. 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern KV M-V).“

„Eine wirksame Einbeziehung von Bürgern wird immer mehr zum Schlüssel für die Realisierbarkeit von Entscheidungen der Gemeinden. Ohne eine ausreichende Akzeptanz in der Bevölkerung sind viele Vorhaben, Infrastrukturmaßnahmen u.a. Entscheidungen nur noch schwer umsetzbar.“

„Es gibt Studien zum Thema „Bürgerbeteiligungen – Früher – Verbindlicher – Besser“. Vor diesem Hintergrund ist unsere Forderung zur Änderung der Hauptsatzung unabdingbar. Unsere Bürger sollten frühzeitig, kontinuierlich und ernsthaft an Verwaltungsentscheidungen und – prozessen beteiligt werden.“

„Wir sollten unsere Politik gemeinsam gestalten!“

Anmerkung:

Gemäß Kommunalverfassung M-V kann der Hauptausschuss öffentlich tagen. Unsere Hauptsatzung muss also nur dementsprechend geändert werden!

Quelle: §35 Kommunalverfassung M-V

Es sind lediglich 2 Punkte nichtöffentlich zu behandeln. Dies ist im § 29 Abs. 5 KV M-V geregelt. Es kann ebenso einen öffentlichen und nichtöffentlichen Teil geben.

Quelle: §29 Kommunalverfassung M-V

Die Große Koalition aus ProBinz, CDU und Linke tat sich sehr schwer damit, eine plausible Begründung für ihre Ablehnung des Antrags zu bringen. Es hat sich wieder einmal gezeigt, dass es sich ihrerseits um ein pures Lippenbekenntnis für Transparenz, Offenheit und Ehrlichkeit handelt. Die Gruppierungen, die bei der letzten Kommunalwahl für Transparenz angetreten sind, blockieren diese jetzt.

In den letzten Jahren wurden in unserer Gemeinde viele Entscheidungen an den Fachausschüssen vorbei direkt im Hauptausschuss getroffen. Dies hatte jedoch nur zum Teil zeitliche Gründe. Nicht selten wurden Beschlüsse im Nachhinein geheilt. Das halten wir für intransparent und undemokratisch!

Unsere Zählgemeinschaft sowie die SPD stimmten für den Antrag. Durch die Ablehnung von ProBinz, CDU und Linke ergab sich ein Patt mit 7:7 Stimmen. Somit wurde der Antrag ohne deutliche Mehrheit abgelehnt. Dies zeigt erneut, dass unsere Gemeindevetretung gespalten ist.

Es projiziert unserer Meinung nach ein schlechtes Bild in der Öffentlichkeit.