Parkplatz „Alte Schule Prora“

Ist das wirklich nur Z2 Boden mit einigen PAK´s (*) oder warum wachsen hier so grosse Pilze?

Am Samstag, d. 28.September haben wir (fünf Gemeindevertreter der Wählergruppen „Bürger für Binz“ und „aus der Mitte“) die Zeit zwischen dem einen und anderen Regenschauer genutzt, und dem Gelände der „Alten Schule Prora“ einen Besuch abgestattet. Grund dafür war, dass wir in der letzten Gemeindevertretersitzung am 19.September 2019 (Tagesordnungspunkt 30: Information Verdichtungsmaterial Parkplatz „Alte Schule Prora“) auf mehrere Anfragen unser Gemeindevertreter bei der Verwaltung noch keine befriedigenden Antworten erhalten haben. Zudem wurde in oben genannter Sitzung der Antrag gestellt, den Gemeindevertretern das Gutachten zur Bodenbeprobung zur Verfügung zu stellen. Dieser Forderung ist bis heute (es sind 12 Tage vergangen!) nicht nachgekommen. Gibt es noch gar kein Gutachten? Wurde hier wieder einmal „mit falschen Tatsachen gespielt“ ?

Blick auf den Parkplatz in Richtung Süden

Hintergrund:

Die Oberfläche des Parkplatzes wurde in diesem Sommer mit dem Abbruchmaterial des Gebäudes (Betonrecycling- Gemisch) hergestellt. Dieses Verfahren ist durchaus üblich (vorausgesetzt es wird eine Schadstofftrennung nach gesetzlichen Vorgaben durchgeführt). Am Donnerstag dem26.September wurde das Gelände des Parkplatzes auf dem ehemaligen Gelände der „Alten Schule Prora“ erneut aufgewühlt. Nach unseren Informationen hat ein Baugrundlabor von der Insel eine großflächige Baugrunduntersuchung vorgenommen. Bis jetzt gab es lediglich zwei Bodenproben!

So öffnet sich ein neues Kapitel in einer „scheinbar nicht enden wollenden Geschichte“…

  1. Für den Abriss des Gebäudes seinerzeit gab es keine Abbruchanzeige beim Landkreis, so dass nach einem Abrissstopp eine Verfügung des Landkreises den Abriss um Jahre verzögerte (zwischenzeitlich war an Ort und Stelle sogar ein Hochhaus geplant).

    Wir erinnern uns…
  2. Nachdem die Auflagen des Artenschutzes (ja, es gab dort nicht nur Fledermäuse, sondern auch die Glattnatter) endlich erfüllt werden konnten, wurde mit dem Abriss des Gebäudes „Alte Schule Prora“ begonnen. Die Feuerwehr rückte aus, und die Kinder der benachbarten Kindertagesstätte „Proraer Seesternchen“ staunten über den tollen Sprühnebel. Es wurde medienwirksam als ökologischer Abriss verkauft. Die Bauamtsleiterin Frau Guruz war stolz, dass eine Zeitkapsel gefunden wurde (die Ostsee-Zeitung berichtete).

    Quelle: Bericht des Bürgermeisters/ Abt. Bauamt GV-Sitzung v. 11.4.2019
  3. Nach Schadstoffen hat man jedoch vor Abriss nicht Ausschau gehalten, schließlich ist man ja dazu gesetzlich nicht verpflichtet (Aussage Verwaltung). Die Bilder wären ja in diesem Fall auch nicht so schön gewesen. Es staubte wie verrückt, aber die Feuerwehr war ja da. SiGePlan und SiGeKoordinator (*2): Fehlanzeige! Warum gelten hier für die Gemeinde andere Rechte als für die normalen Bürger?

    Quelle: Bericht des Bürgermeisters/ Abt. Bauamt GV-Sitzung v. 11.4.2019
  4. Und so kam es, wie es kommen musste: nach dem Abriss konnte der Parkplatz endlich ohne Baugenehmigung und mit dem kontaminierten Abbruchmaterial (Betonbauteile auch mit Teeranstrich und Teerpappe wurden vor Ort geschreddert) errichtet werden. Es liegt mittlerweile eine Anzeige beim Landkreis Vorpommern- Rügen zur Errichtung eines Parkplatzes ohne Baugenehmigung vor. Und es wird wegen Umweltverschmutzung ermittelt.

    Aufnahme des Verdichtungsmaterials im südlichen Bereich
  5. Also wurde in Ruck-Zuck- Manier ein Zaun errichtet, der ja auch kostenneutral ist, so wie der massive Bodenaustausch an drei anderen Stellen im Ort Binz (das Abbruchmaterial wurde nach Aussage der Bauverwaltung auch an drei anderen Stellen verteilt. Und wieder ausgebaut, weil es ja nicht belastet war!).
    Aufnahme des Verdichtungsmaterials im südlichen Bereich
    Verunreinigungen mit bloßem Auge sichtbar
    Verunreinigungen mit bloßem Auge sichtbar
    Verunreinigungen mit bloßem Auge sichtbar
    Verunreinigungen mit bloßem Auge sichtbar

    Verunreinigungen mit bloßem Auge sichtbar
  6. Einnahmen aus Parkgebühren wurden nicht erzielt, da der Parkplatz nach Aussage der Bauamtsleiterin noch nicht offen war. Komisch nur, dass der Parkplatz von vielen Autos als solcher genutzt wurde und die Automaten Geld geschluckt haben (Einnahmenhöhe ist noch unbekannt, da die Automaten laut Aussage der Bauamtsleiterin noch nicht geleert wurden).
    Aussage der Verweltung: Parkplatz war noch nicht geöffnet, die Automaten nicht im Betrieb

    Wurden die Automaten geleert?

Fakt ist, nicht nur an der Oberfläche sondern auch in der aufgerissenen Fläche sind größere Verunreinigungen mit PAK- belasteten Teerresten zu finden. Dies wurde auch in der o. g. Gemeindevertretersitzung in einer Excel- Tabelle so dargestellt. Neben dem ganzen anderen Bauschutt. Laut Aussage der Bauamtsleiterin soll es aber mindestens 5 Jahre dauern, bis es im Grundwasser angelangt ist. Warum dieser Sachverhalt so lapidar heruntergespielt wird, ist unverständlich. Und kosten tut der „Spaß“ natürlich auch nichts. So die Aussage der Bauamtsleiterin. Auf Nachfrage wurde mitgeteilt, es bleibe für die Gemeinde alles kostenneutral. Es sind bisher keine Kosten entstanden. Wer´s glaubt…

(*1) PAK: Polycyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK)

Z2- Bodenklassifizierung (in Abhängigkeit der Fremdanteile/Schadstoffe)

PAK: Polycyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) entstehen bei der unvollständigen Verbrennung von organischen Materialien. In den 50er bis 70er Jahren wurden auch in der DDR flächendeckend Abdichtungen für Dächer, Außenwände und Böden eingesetzt.

Benzo[a]pyren (BaP) aus der Gruppe der PAK sind stark krebserzeugend durch das Einatmen PAK-belasteter Stäube. Benzo[a]pyren (BaP) gilt bei der Bewertung als Leitkomponente für die in der teerhaltigen Abdichtung vorkommenden polycyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffe.

Bewertungsgrundlagen und technische Vorschriften u.a.

TRGS 551 „Teer und andere Pyrolyse-Produkte aus organischem Material“

TRGS 524 „Sanierung und Arbeiten in kontaminierten Bereichen“

TRGS 905 „Verzeichnis krebserzeugender, erbgutverändernder oder fortpflanzungsgefährdender Stoffe“

GefStoffV Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung)

(*2) Ein SiGePlan (Sicherheits- und Gesundheitsschutz- Plan) und SiGeKo (Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator) ist bei Vorhandensein von Gefahrstoffen oder Altlasten auch bei Abriss eines Gebäudes für den Bauherren vorgeschrieben.