Nachlese Gemeindevertretersitzung v. 01.03.2018

Nachlese zur Gemeindevertretersitzung vom 01.03.2018:

Es gab allein im öffentlichen Teil 31 Tagesordnungspunkte. Die meisten davon beschäftigten sich mit dem Baurecht bzw. Bebauungs- oder Flächennutzungsplänen.

Nach dem Bericht des Bürgermeisters ging es nach einer kurzen Einwohnerfrage gleich weiter mit TOP 8 – Neubesetzung einer freigewordenen Wahlstelle durch einen sachkundigen Einwohner.

Nachfolgend möchten wir uns hier zum TOP 9 äußern: Darin wurde durch den Gemeindevertreter Dietrich Tomschin (Zählgemeinschaft Bürger für Binz) folgender Antrag gestellt:

Hiermit stelle ich den Antrag zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Ostseebad Binz wie folgt:

§5 Abs. 8 Aufgabenverteilung / Hauptausschuss: “…Die Sitzungen des Hauptausschusses sind öffentlich…“

Der Antrag zur Beschlussvorlage wurde wie folgt begründet (auszugsweise):

„…dass unsere Bürger bzw. Einwohner das Recht haben, an diesen Sitzungen teilzunehmen, um somit ihrem Informationsbedürfnis zu genügen.“

„Viele unserer Bürger haben das Gefühl, Politik sei nicht mehr auf der Höhe der Zeit. Wir müssen den Menschen, die wir vertreten dürfen, das Vertrauen geben, dass ihre Probleme durch die Gemeindevertretung oder auch Hauptausschuss verhandelt werden. Die Einwohner können so den Abgeordneten besser folgen und anschliessend getroffene Entscheidungen nachvollziehen. Einige Entscheidungen werden durch die Gemeindevertretung u.a. in den Hauptausschuss verwiesen. Dann besteht keine Transparenz mehr.“

„Transparenz und das offene Gespräch sind die wichtigsten Säulen von Glauwürdigkeit (§29 Abs. 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern KV M-V).“

„Eine wirksame Einbeziehung von Bürgern wird immer mehr zum Schlüssel für die Realisierbarkeit von Entscheidungen der Gemeinden. Ohne eine ausreichende Akzeptanz in der Bevölkerung sind viele Vorhaben, Infrastrukturmaßnahmen u.a. Entscheidungen nur noch schwer umsetzbar.“

„Es gibt Studien zum Thema „Bürgerbeteiligungen – Früher – Verbindlicher – Besser“. Vor diesem Hintergrund ist unsere Forderung zur Änderung der Hauptsatzung unabdingbar. Unsere Bürger sollten frühzeitig, kontinuierlich und ernsthaft an Verwaltungsentscheidungen und – prozessen beteiligt werden.“

„Wir sollten unsere Politik gemeinsam gestalten!“

Anmerkung:

Gemäß Kommunalverfassung M-V kann der Hauptausschuss öffentlich tagen. Unsere Hauptsatzung muss also nur dementsprechend geändert werden!

Quelle: §35 Kommunalverfassung M-V

Es sind lediglich 2 Punkte nichtöffentlich zu behandeln. Dies ist im § 29 Abs. 5 KV M-V geregelt. Es kann ebenso einen öffentlichen und nichtöffentlichen Teil geben.

Quelle: §29 Kommunalverfassung M-V

Die Große Koalition aus ProBinz, CDU und Linke tat sich sehr schwer damit, eine plausible Begründung für ihre Ablehnung des Antrags zu bringen. Es hat sich wieder einmal gezeigt, dass es sich ihrerseits um ein pures Lippenbekenntnis für Transparenz, Offenheit und Ehrlichkeit handelt. Die Gruppierungen, die bei der letzten Kommunalwahl für Transparenz angetreten sind, blockieren diese jetzt.

In den letzten Jahren wurden in unserer Gemeinde viele Entscheidungen an den Fachausschüssen vorbei direkt im Hauptausschuss getroffen. Dies hatte jedoch nur zum Teil zeitliche Gründe. Nicht selten wurden Beschlüsse im Nachhinein geheilt. Das halten wir für intransparent und undemokratisch!

Unsere Zählgemeinschaft sowie die SPD stimmten für den Antrag. Durch die Ablehnung von ProBinz, CDU und Linke ergab sich ein Patt mit 7:7 Stimmen. Somit wurde der Antrag ohne deutliche Mehrheit abgelehnt. Dies zeigt erneut, dass unsere Gemeindevetretung gespalten ist.

Es projiziert unserer Meinung nach ein schlechtes Bild in der Öffentlichkeit.